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polenausgabe

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Sowas haben wir eben nicht wirklich:

>Der Privatkonkurs ist die offizielle Erklärung der Zahlungsunfähigkeit, der Insolvenz. Der Konkurs ist eine Totalliquidation des ganzen Vermögens zugunsten aller Schulden (Ausnahme: Bussen). Ihr restliches Vermögen, z.B. ein eigenes Haus, wird verwertet und der Erlös an alle Gläubiger verteilt.
>Die nach dem Konkurs verbleibenden Schulden werden in unverzinsliche Konkursverlustscheine umgewandelt. Diese sind unverzinslich.
>Für Schulden, die nach der Konkurseröffnung neu entstehen, gelten die konkursrechtlichen Hindernisse für die Gläubiger selbstverständlich nicht mehr.
>Schuldner mit vermögensbildendem Einkommen müssen damit rechnen, immer wieder betrieben zu werden, weil die Gläubiger das Anrecht auf neues Vermögen haben, auch auf den jährlichen Überschuss gemäss der kantonal unterschiedlichen Berechnungspraxis

Was ist die schöneste Deutsch Wahrzeichen/ Gebäude

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Mashallah

YEEAAÖÖÖÖÖHHHHHH

Unironisch etwas, wo ich echt froh bin, dass nur noch als Kind erlebt haben zu müssen.

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Chefetage arbeitsamt
Was geht

>Totalliquidation des ganzen Vermögens zugunsten aller Schulden (Ausnahme: Bussen)
hab mich grad unironisch gefragt warums eine ausnahmeregelung für busse gibt
aber die meinen ja nicht busse, sondern bussen

UNIRONISCH
WA
RUM